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Unternehmensteuerreform belastet die Freiberufler und führt zu gravierenden Änderungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Mit dem Tag der Verkündung am 17.08.2007 ist die Unternehmensteuerreform 2008 in Kraft getreten. Nach Titel und erklärtem Willen der Koalition soll es die Unternehmen entlasten und den Standort Deutschland attraktiver machen. Das Gesetz enthält einschneidende Änderungen für Unternehmen aller Rechtsformen und Größen und mit Einführung der Abgeltungssteuer beinhaltet es durchaus auch Erleichterungen für Kapitalanleger. Über die steuerlichen Erleichterungen für kleinere und mittlere Unternehmen kann man streiten.

Doch wo sind die Freiberufler?

Die Gruppe der Freiberufler finden Sie nur in der Gegenfinanzierung; Abschaffung der degressiven Abschreibung, Benachteiligung der Gewinneinkünfte im Gegensatz zu den Überschusseinkünften bei den neuen Vorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter und die angebliche Verbesserung der Ansparrücklage. Diese Neuregelung ist für Freiberufler eine unglaubliche Tragödie.

Lesen Sie unsere Hinweise zur Änderung der Ansparabschreibung.

Kapitalanleger müssen jetzt handeln!

Die mit der Unternehmensteuerreform 2008 bereits eingeführte Abgeltungsteuer wurde zwar am 09.11.2007 durch das Jahressteuergesetz 2008 vor Inkrafttreten bereits wieder geändert, doch die Eckpunkte sind geblieben.

Ab 01.01.2009 werden auf Zins- und Dividendenerträge sowie auf Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapiergeschäften pauschal 25% Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (dann sind es bereits 26,4%) und eventuell zuzüglich Kirchensteuer (maximal also gut 28%) einbehalten.

In einer zum Jahreswechsel 2007/2008 von TNS Infratest durchgeführten repräsentativen Umfrage erklärten 69% der Wertpapierbesitzer den Begriff Abgeltungsteuer noch nicht einmal gehört zu haben!

Das wollen wir ändern. Lesen Sie unsere Hinweise zur Abgeltungsteuer und zur Steueroptimierung Ihrer Geldanlage.  

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